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Zur Risikoaufklärung vor Laseroperationen am Auge |
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Tuesday, 14. June 2011 |
Medizinrechtlicher Fachbeitrag zur Risikoaufklärung vor Laseroperationen am Auge auf ANWALT
- ARZT -
STRAFRECHT von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR
MEDIZINRECHT CHRISTOPHER BEYER, Köln
Zur Risikoaufklärung vor Laseroperationen am Auge
Durch Beschluss vom 10.02.2010 (Aktenzeichen 5 U 120/09) sprach das OLG Köln einem 21-jährigen Patienten ein Schmerzensgeld in Höhe von € 10.000,00 zu, nachdem er infolge einer rechtswidrigen Laseroperation in einem Maß an erhöhten Blendungserscheinungen litt, dass er ohne unzumutbare Hilfsmittel nicht mehr ein Kfz führen kann, eingetreten ist. Im entschiedenen Fall hatten es die behandelnden Ärzte unterlassen, den Patienten über das gesteigerte Risiko der Blendempfindlichkeit als Folge einer Laseroperation am Auge aufzuklären. Dies sei auch schon im Jahre 2000 notwendig gewesen, da Erkenntnisse über den Zusammenhang zwischen Pupillendurchmesser, Größe der Behandlungszone und Blendungserscheinungen bereits vorhanden waren. Erschwerend kam im entschiedenen Fall hinzu, dass es sich in keiner Weise um eine dringliche Operation handelte. Da ein Patient das Für und Wider umso genauer abwägen wird, je weniger dringlich Eingriff ist, wäre der Arzt zu einer genaueren Darstellung der Risiken verpflichtet gewesen.
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BRINKMANN
RECHTSANWÄLTE
Christopher Beyer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
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