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Zahl der Beschwerden bei den Schlichtungsstellen zu Behandlungsfehlern steigt weiter |
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Tuesday, 3. June 2008 |
Medizinrechtlicher Fachbeitrag zur steigenden Zahl der Beschwerden bei den Schlichtungsstellen zu Behandlungsfehlern auf ANWALT - ARZT - STRAFRECHT von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT JAN WILLKOMM, Leipzig
Zahl der Beschwerden bei den Schlichtungsstellen zu Behandlungsfehlern steigt weiter
Heute stellt
die Bundesärztekammer die Zahlen der Verfahren zu Arzthaftpflichtfragen
vor den Schlichtungsstellen im Jahr 2007 vor.
Erneut ist ein leichter Anstieg von 1,5% festzustellen. Die Gesamtzahl der Verfahren lag bei 10.432 bundesweit.
In 1717 Fällen wurden Aufklärungsmängel oder Behandlungsfehler festgestellt.
Quelle: http://www.baek.de/page.asp?his=2.59.5301.6453
Die Zahlen sind Besorgnis erregend. Die steigende Verfahrenszahl zeigt,
dass die Bereitschaft der Patienten zur Beschwerde steigt. Auch wenn
der Prozentsatz der erfolgreichen Beanstandungen nur bei knapp über 15%
liegt, bedeuten die unnötig geführten Verfahren Zeitaufwand und den
Verlust von Patienten.
Praxistipp:
Sowohl im Krankenhaus, aber auch im niedergelassenen Bereich ist
deshalb ein durchdachtes Risikomanagement sinnvoll, um die unnötige
Inanspruchnahme durch Verbesserung der Kommunikation und Organisation
zu verringern.
Die meisten Beanstandungen von Patientenseite betreffen Randaspekte,
die mit der eigentlichen medizinischen Behandlung selbst nichts zu tun
haben. Aufklärungsmängel, Kommunikationsdefizite, Abstimmungsprobleme
zwischen Ärzten und Pflegepersonal und Nachbehandlern sind Fehler, die
durch strukturierte Planung der Behandlungsabläufe vermeidbar sind.
Ziel eines Risikomanagements muss sein, bestehende Abläufe zu
analysieren, Fehlerquellen zu erkennen und Maßnahmen zu unternehmen,
die zu einer zukünftigen Vermeidung führen.
In gemeinsamen Workshops und Schulungen und durch schriftliche
Fixierung von Handlungsanweisungen werden nicht nur Fehler vermieden
sondern auch die Kommunikation mit Patienten, Kollegen und den Medien
deutlich verbessert.
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LEX MEDICORUM
KANZLEI FÜR MEDIZINRECHT
Jan Willkomm
Rechtsanwalt &
Fachanwalt für Medizinrecht
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Telefon: 0341 - 308 55 26
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