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Zahl der Beschwerden bei den Schlichtungsstellen zu Behandlungsfehlern steigt weiter PDF Drucken E-Mail
Tuesday, 3. June 2008

Medizinrechtlicher Fachbeitrag zur steigenden Zahl der Beschwerden bei den Schlichtungsstellen zu Behandlungsfehlern auf ANWALT - ARZT - STRAFRECHT von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT JAN WILLKOMM, Leipzig

 

 

Zahl der Beschwerden bei den Schlichtungsstellen zu Behandlungsfehlern steigt weiter


Heute stellt die Bundesärztekammer die Zahlen der Verfahren zu Arzthaftpflichtfragen vor den Schlichtungsstellen im Jahr 2007 vor.


Erneut ist ein leichter Anstieg von 1,5% festzustellen. Die Gesamtzahl der Verfahren lag bei 10.432 bundesweit.
In 1717 Fällen wurden Aufklärungsmängel oder Behandlungsfehler festgestellt.


Quelle: http://www.baek.de/page.asp?his=2.59.5301.6453


Die Zahlen sind Besorgnis erregend. Die steigende Verfahrenszahl zeigt, dass die Bereitschaft der Patienten zur Beschwerde steigt. Auch wenn der Prozentsatz der erfolgreichen Beanstandungen nur bei knapp über 15% liegt, bedeuten die unnötig geführten Verfahren Zeitaufwand und den Verlust von Patienten.


Praxistipp:


Sowohl im Krankenhaus, aber auch im niedergelassenen Bereich ist deshalb ein durchdachtes Risikomanagement sinnvoll, um die unnötige Inanspruchnahme durch Verbesserung der Kommunikation und Organisation zu verringern.


Die meisten Beanstandungen von Patientenseite betreffen Randaspekte, die mit der eigentlichen medizinischen Behandlung selbst nichts zu tun haben. Aufklärungsmängel, Kommunikationsdefizite, Abstimmungsprobleme zwischen Ärzten und Pflegepersonal und Nachbehandlern sind Fehler, die durch strukturierte Planung der Behandlungsabläufe vermeidbar sind.


Ziel eines Risikomanagements muss sein, bestehende Abläufe zu analysieren, Fehlerquellen zu erkennen und Maßnahmen zu unternehmen, die zu einer zukünftigen Vermeidung führen.


In gemeinsamen Workshops und Schulungen und durch schriftliche Fixierung von Handlungsanweisungen werden nicht nur Fehler vermieden sondern auch die Kommunikation mit Patienten, Kollegen und den Medien deutlich verbessert.

 

ra_willkomm LEX MEDICORUM
KANZLEI FÜR MEDIZINRECHT

Jan Willkomm 

Rechtsanwalt &
Fachanwalt für Medizinrecht
 

Funkenburgstraße 17
04105 Leipzig

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Telefax: 0341 - 308 53 47

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