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€ 1.000,- Schmerzensgeld für eine erhebliche ästhetische Beeinträchtigung des Gesichts... PDF Drucken E-Mail
Tuesday, 26. January 2010

Medizinrechtlicher Fachbeitrag zu - € 1.000,- Schmerzensgeld für eine erhebliche ästhetische Beeinträchtigung des Gesichts durch die Verschiebung der Zahnmittellinie - auf ANWALT - ARZT - STRAFRECHT von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT CHRISTOPHER BEYER, Köln

 

 

€ 1.000,- Schmerzensgeld für eine erhebliche ästhetische Beeinträchtigung des Gesichts durch die Verschiebung der Zahnmittellinie



Das OLG Naumburg verurteilte einen Kieferorthopäden mit Urteil vom 25.06.2009 (1 U 27/09) zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von € 1.000,-, nachdem es durch einen Behandlungsfehler zu einer Mittellinienverschiebung bei der Klägerin gekommen war.


Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Mittellinie der Zähne im Ober- und Unterkiefer bei der Klägerin erkennbar verschoben seien, insbesondere die Frontzähne des Oberkiefers stünden schief. Dies stelle eine erhebliche ästhetische Beeinträchtigung dar. Beeinträchtigungen des Aussehens können grundsätzlich einen Schmerzensgeldanspruch auslösen (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1331). Der optischen Erscheinung einer Person im privaten aber auch beruflichen täglichen Leben kommt eine nicht unwesentliche Bedeutung zu. Im konkreten Fall sei die Grenze zur gesundheitlichen Beeinträchtigung überschritten, sodass ein Schmerzensgeldanspruch dem Grunde nach gerechtfertigt ist. Aufgrund der festgestellten Störungen bei der Klägerin sei ein Schmerzensgeldanspruch jedoch nur im unteren Bereich anzusiedeln. Bei einer Gesamtwürdigung erachtete das Gericht ein Schmerzensgeld in Höhe von € 1.000,00 für angemessen.



   
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BRINKMANN RECHTSANWÄLTE 

Christopher Beyer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
 

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